VORAUSSETZUNGEN / SCHUTZGEBÜHR

Ich möchte ein Tier adoptieren – was muss ich tun?

 

Wenn Du eine unserer Fellnasen adoptieren möchtest, nimm bitte zuerst Kontakt zu uns auf.

Dies kannst Du schriftlich per E-Mail an hundevermittlung@gemeinsamfuertiere.de, über unser Kontaktformular auf unserer Homepage, oder auch telefonisch über unsere Vermittlungshotline unter Tel. 06875 – 83 74 330 tun.

Bitte gebe in der E-Mail erste wichtige Informationen an. Wichtig wäre auch, dass Du Deinen Wohnort nennst, damit wir direkt zuordnen können, wer von uns für diesen Bereich zuständig ist. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Dir melden.

Solltest Du Kontakt aufgenommen haben und die ersten Informationen lassen eine Vermittlung eines unserer Tiere zu, werden wir telefonisch Kontakt zu Dir aufnehmen, um alles Wichtige zu besprechen.

Sollte für Dich und uns weiterhin alles passen, wird eine Vorkontrolle bei Dir Zuhause stattfinden. Bei einer sogenannten Vorkontrolle kommt jemand von unserem Verein oder eine Person aus dem Tierschutz zu Dir nach Hause, um sich einen Einblick vom potenziellen neuen Zuhause der Katze oder des Hundes zu machen und die Adoptant*innen kennenzulernen. So ist es uns besser einzuschätzen, ob es passt oder eher nicht. Bei diesem Termin können auch alle offenen Fragen geklärt werden. 

Wenn alles passt sollte und das Tier bei Dir ein tolles Zuhause findet, dann steht einer Adoption nichts mehr im Wege. Unsere Tiere werden mit Schutzvertrag und gegen eine Auslagenerstattung vermittelt. 

(Hunde 450 Euro, Katzen 180 Euro).

Der Transport kann lediglich per Flugzeug erfolgen. Daher ist der genaue Ankunftstag nicht immer direkt absehbar, da zuerst ein geeigneter Flug, an einen möglichst nahe gelegenen Flughafen gefunden werden muss. Das Tier kann dann von Dir am Flughafen in Empfang genommen werden.

Mittlerweile sind wir von dem strikten Gedanken, alle Tiere vor Ausreise zu kastrieren, abgekommen. Oftmals sind die Tiere bei Ausreise eigentlich noch zu jung für eine Kastration. Daher überlassen wir, falls das Tier noch unkastriert ist, die Entscheidung den Adoptant*innen, die Kastration in Deutschland unter medizinisch besseren Voraussetzungen durchführen zu lassen. Aber darüber sprechen wir natürlich genau mit Dir, wenn es so weit ist.

Zu erwähnen ist, dass wir keine Welpen vermitteln können, da Tiere erst ab dem 7. Lebensmonat in die EU einreisen dürfen. Die Türkei gehört nicht zur EU und daher gibt es sehr, sehr strenge Einreiseregelungen, die man nicht mit Ländern wie Griechenland, Spanien, usw. vergleichen kann (alles EU Länder).

In der Türkei dürfen Welpen ab der 12. Woche geimpft werden. Um vier Monate später ausreisen zu können, benötigen sie jedoch ein Ausreisezertifikat, bzw. einen Titernachweis, der den Tollwuttiter dokumentiert und nachweist. Dies gilt auch für erwachsene Hunde. Sobald das Tier gegen Tollwut geimpft ist, müssen 4 Wochen vergehen bis ihnen Blut abgenommen werden kann, welches nach Ankara in ein Labor geschickt wird. Dort wird der Tollwuttiter bestimmt und ein Zertifikat für das Tier angefertigt. Erst drei Monate nach der Blutabnahme dürfen die Tiere dann ausreisen. Die sogenannte Quarantänezeit beträgt also 4 Monate, bis ein Tier nach Deutschland reisen darf. Der Grund dafür ist, dass die Türkei ein sog. nicht gelistetes Drittland ist, hier sind die Vorkehrungen gegen Tollwut nicht entsprechend der Vorgaben in D. 

Das erschwert die Vermittlung und raubt den Fellnasen oft die Chance auf ein Zuhause. Noch immer sind viele Menschen auf der Suche nach kleinen, niedlichen Welpen. Durch dieses umfangreiche Verfahren und eine sehr komplizierte Ausreise der Tiere, sind unsere Ausgaben natürlich auch deutlich höher als für europäische Vereine.  So erklärt sich auch unsere Schutzgebühr von 450 Euro / 180 Euro, die ggf. etwas höher angesetzt ist, als von einigen Tierschutzvereinen, die innerhalb der EU tätig sind.